Fakten 1595



1595

Die „Stadtschreiberei“ und das „Amt für Goldwäscherei“ ziehen ins Tal

München-Graggenau * Die „Stadtschreiberei“ und das „Amt für Goldwäscherei“ ziehen in das „Ridlerhaus“ im Tal um.

Der „Weinstadel“ bleibt im Haus Dienerstraße 20/ Burgstraße 5.

1. Januar 1595

Herzog Maximilian I. regiert mit seinem Vater

München * Herzog Wilhelm V. überträgt seinem Sohn Maximilian I. die Mitregierung in Form der Stellvertretung. Die Landstände hatten den Herzog aufgrund seiner Verschuldung und der Unordnung in der Hof- und Staatsverwaltung zu diesem Schritt gedrängt. Doch die „Verwirrung im Finanzwesen“ wird durch die Doppelregierung noch schlimmer. Es wird eine Abdankung auf Raten. 

6. Februar 1595

Maximilian I. und Elisabeth Renata heiraten in Nancy

Nancy • Herzog Maximilian I. von Baiern und Herzogin Elisabeth Renata von Lothringen heiraten in Nancy. 

15. Mai 1595

Ein Mailänder Seidenhändler will sich in München niederlassen

München * Da die Nachfrage nach Seidenartikeln im Herzogtum Baiern unverändert hoch ist, versuchen italienische Handelsleute die Marktlücke zu schließen. Deshalb will sich der Mailänder Händler Hieronymus Peverollj in München niederlassen und „einen handsladen von sament unnd seyden aufrichten“.

Herzog Maximilian I. empfiehlt in einem Schreiben dem Rat der Stadt die Annahme des Gesuchs, „weil man dann die Waren soll wohlfeiler haben können, wan man nicht immer an einen handlsman gebunden ist [...]. Auch Wir hätten bei diesem vorschlag nuz vnd vortheil“.

Der Münchner Bürgermeister informiert vor der Zusage und „zur verhüettung khonftiger Irrung“ zuerst die „handlsleuth und Cramer“, die allerdings keinerlei Bedenken äußern. 

18. November 1595

Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus

München * Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus taucht auf. An diesem Tag wird dem Hanns Ernst und seiner Hausfrau Rosina Selberin, „verschidener zeit gewester wirtin im gemainen haus alhie“, von der Stadtkammer die zehn Gulden Büßerinnen-Prämie ausbezahlt, die man jeder Prostituierten überreicht, wenn sie aus dem Bordell ausscheidet. 

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