Fakten 1692



1692

Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn wird „Obristhofmeister“

München * Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn zum „Obristhofmeister“ befördert, womit er als „Vorsitzender des kurfürstlichen Geheimen Rats“ das höchste Hofamt bekleidet. 

3. März 1692

Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“

27. Oktober 1692

Geburt des baierischen Kurprinzen Ferdinand Joseph in Wien

Wien - Brüssel * Baierns Kurfürstin Maria Antonia bringt in der Wiener Hofburg einen Sohn zur Welt. Das Kind wird noch am selben Tag vom päpstlichen Nuntius im Beisein des Kaiserpaares in feierlicher Zeremonie auf den Namen Joseph Ferdinand Leopold getauft.  

Kurfürst Max Emanuel, der Vater des Kindes, ordnet - nachdem er von der Geburt seines Sohnes erfahren hat - in Brüssel eine Festbeleuchtung an - und gibt ein Galadiner. Er nutzt schließlich jeden sich bietenden Grund zum Feiern. 

12. Dezember 1692

Max Emanuels Enterbung

Wien * Kurfürstin Maria Antonia unterzeichnet in Wien ihr Testament und schließt darin ihren Ehemann Max Emanuel vom Erbe aus.

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