Paris * Die „Templer“ besitzen ausgedehnte Ländereien in Frankreich, England, Schottland, Spanien, Portugal, Flandern, Italien, im Deutschen Reich, Ungarn und in der Levante.
Geschenkt wird ihnen vor allem für die „Ablösung von Sünden“ sowie das „Seelenheil“ des Spenders und seiner Angehörigen.
Durch Tausch, Verkauf und Erwerb optimieren die „Templer“ die Ertragslage ihrer „Schenkungen“ zu wirtschaftlich lukrativen Gebilden.
Da ihre Besitzungen hohe Renditen erwirtschaften, fließen dem „Ritterorden“ daraus reichliches Einkommen zu.
Viele ihrer landwirtschaftlichen Gründe haben sie verpachtet.
Nur wenn sich die Ertragslage der Böden wirklich rentiert, dann bearbeiten sie diese auch in „Eigenbewirtschaftung“.
Dafür holen sie sich eigens qualifizierte Spezialisten.
In Spanien und auf den Balearen beschäftigen die „Tempelherren“ dafür sogar geschickte „Muslime“.
Durch ihren Kontakt zur jüdischen und islamischen Welt sind die „Tempelherren“ recht weltoffen und für neue Wissenschaften und Ideen empfänglich geworden.
Der „Orden“ besitzt die „fortschrittlichste Technologie“ der Zeit: im Bereich der „Landwirtschaft“, des „Vermessungswesens“, des „Straßenbaus“ und der „Schifffahrt“.
Die „Templer“ veranlassen die „Bewässerung des Rio-Cinca-Tales“ in Aragón, den Bau eines Mühlensystems an der Aude und die Einführung des vierjährigen Fruchtwechsels in der Normandie.
Mit „Mühlen“ lässt sich ebenso viel Geld verdienen wie mit dem „Weinanbau“ in Portugal.
Der Wein wird bis nach England verkauft.
Auch die „Templer-Schiffe“ bringen einen erheblichen Gewinn.
Den „Ordensrittern“ gehören eigene Häfen, Werften und Schiffe.
Sie sind die Ersten in Europa, die mit einem Magnetkompass ausgestattet sind.
Selbst die der europäischen weit überlegene arabische Medizin ist den „Templern“ nicht fremd.
In den Krankenhäusern des „Ordens“ kommen moderne Prinzipien wie „Hygiene“ und „Sauberkeit“ zum Tragen und sogar das Wissen um die „antibiotische Wirkung von bestimmten Pilzen“ ist vorhanden.
Die „Tempelherren“ sind also keineswegs reine „Haudraufs“.
Neben ihren kriegerischen, politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten betreiben sie auch noch Geldgeschäfte.
Sie sind die einzigen Christen, die aufgrund eines weiteren päpstlichen Privilegs Geld gegen Zinsen verleihen dürfen.
Dadurch können sie einen gewaltigen Reichtum anhäufen.
Und da, um seine Wertgegenstände aufzubewahren, nichts so sicher und unverletzlich ist wie ein „gottgeweihtes Haus“ und nichts mehr Vertrauen erweckt als die „Templer-Burgen“, die von hohen Mauern geschützt, von „Ritter-Mönchen“ verteidigt vor jedem Angriff sicher scheinen, dienen diese bald als Tresore für Kostbarkeiten von weltlichen und geistlichen Herren.
Sie werden zu „Depots“ für Wertgegenstände, Schmuck und Geld, die den Grundstock des immer noch gesuchten „Templerschatzes“ bilden.
Die „Templer“ verwalten die „Depots“ ihrer Kunden, die damit über ein „laufendes Konto“ verfügen.
Sie können Geld abheben, Zahlungen durch einen simplen Brief an den „Schatzmeister“ entrichten und erhalten darüber hinaus drei Mal jährlich einen „Kontoauszug“ zugeschickt.
Zu jedem trogähnlichen Geldschrank gibt es, ähnlich wie bei den heutigen „Bankschließfächern“, zwei verschiedene Schlüssel.
Je einen für den „Hüter der kirchlichen Kostbarkeiten“ und dem „Depotinhaber“.
Bis auf wenige Ausnahmen sind die Depots der „Templer“ absolut sicher, da geldgierige Herrscher nur ganz selten ihre Finger nach ihnen ausstrecken.
So können sich die Niederlassungen der „Templer“ in Europa und im Nahen Osten zu „Zentren des Finanzwesens“ entwickeln und das „Pariser Ordenshaus“, der „Temple“, zum „europäischen Finanzzentrum“.
Der König von Frankreich vertraut beispielsweise im 13. Jahrhundert seine „Kronjuwelen“ der Obhut der „Pariser Templer“ an.
Die Finanzspezialisten der „Tempelherren“ führen bald fortschrittliche Techniken im „Kreditwesen“ und in der „Buchführung“ ein.
Sie entwickeln den „bargeldlosen Zahlungsverkehr“ und führen den „Wechselbrief“ und den „Scheck“ in Europa ein.
Wer also in einem „Ordenshaus“ eine Summe einzahlt, kann sie nach Vorlage der „Kassenanweisung“ in einer weit entfernten „Komturei“ wieder in Empfang nehmen.
Der „Orden“ kassiert dafür lediglich Gebühren und verdient an den Zinsen.
Doch wird dadurch der risikoreiche Transfer von Münzgeld fast völlig entbehrlich.
Neben der einfachen Vermögensverwaltung für Dritte betreibt der „Templer-Orden“ auch „Geldleihe“, wodurch er die eigenen Gelder und die ihnen durch Dritte anvertrauten Einlagen arbeiten lässt.
Alle „Klöster“ und „Konvente“ fungieren deshalb als „Leihkasse“.
An Bauern verleihen die „Templer“ kleinere Summen, damit diese einen Engpass überbrücken können, Kaufleuten geben sie größere Kredite.
Als Sicherheit ziehen sie Grundbesitz heran.
Gibt es bei der Rückzahlung des Kredits Probleme, dann halten sie sich an den Ländereien des „Schuldners“ schadlos.
Zwar passen die Finanzaktivitäten des „Templer-Ordens“ nicht zu ihrer religiösen Berufung, es ist aber die allgemein den „Ritterorden“ aufgetragene Mission, die sie auch in diesem Bereich tätig werden lassen.
Auch die „Johanniter“, der „Deutsche Orden“ und selbst die traditionellen „Mönchsorden“ betätigen sich ähnlich, allerdings auf einer wesentlich niedrigeren Stufe.
Um im Orient überleben zu können, muss der „Templer-Orden“ über umfangreiche Finanzmittel verfügen und all seine Einkünfte weitestgehend in Geld verwandeln.
Sie kaufen dazu auf Märkten und Messen möglichst viele Rechte und Monopole, die ihnen wiederum Einnahmen sichern.
So wird zum Beispiel das ausschließliche „Wiegerecht“, das der „Orden“ vom Grafen der Champagne erwirbt, sehr zu Ungunsten der dort ansässigen Bürger vereinnahmt.
Von dem eingenommenen und erwirtschafteten Verdienst gehen anfangs ein Drittel an die Häuser im Orient. Später werden die Abgaben auf ein Zehntel reduziert.
Aus abendländischer Sicht entsteht immer wieder der Eindruck, als hätten die Männer und Frauen aus dem Westen die Kultur in den „Nahen Osten“ gebracht.
Genau das Gegenteil ist richtig.
Die arabischen Reiche sind den Christen nicht nur militärisch, sondern auch in ihrer Kultur weit überlegen.
Dort im Osten ist das geistige Erbe der Griechen und Römer bewahrt und weiterentwickelt worden.
Geniale Mathematiker und Astronomen sowie geschickte Kaufleute kommen von dort her.
Die Araber haben ein Zahlensystem entwickelt: die arabischen Ziffern, die wir heute noch verwenden.
Eine der wesentlichen Neuerungen besteht darin, dass es für „nichts“ ein eigenes Zeichen gibt: die „Null“.
Diese macht das Multiplizieren und das Bruchrechnen viel einfacher und erlaubt die einprägsame Darstellung des „Dezimalsystems“.
Und genau dieses System lernen die Christen, allen voran die „Tempelherren“, zur Zeit der „Kreuzzüge“ kennen.
Die „arabischen Ziffern“ ersetzen die bisher üblichen „römischen“.
Da die Kaufleute nun einfacher rechnen können, rechnen sie auch besser und erhalten damit ein genaueres Bild über den Verlauf ihrer Geschäfte.
Freising * Der „Stauferkönig“ Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, wonach
Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines „Bistums“ alleine seinen Interessen unterordnen.
Die monopolistische Politik des „Kirchenfürsten“ richtet sich zunächst gegen den amtierenden Herzog, das war Ottos eigener Bruder Leopold IV., aber auch gegen alle künftig regierenden Herzöge.
In der Folge verlegt der Kirchenfürst das „Freisinger Marktrecht“ kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring.
Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes „königliches Privileg“ an.
Dieser Flussübergang stellt jedoch für den geschäftstüchtigen „Freisinger Bischof“ eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten „Saumpferde“ zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf „Freisinger Gebiet“ zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen.
Dazwischen kassieren die „bischöflichen Zöllner“.
Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine „Salzniederlage“ und „Zollstätte“ errichten, mit der er sich den ganzen „Handel mit Salz“ zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine „Marktverleihungsurkunde“ gibt.
Der Markt in Föhring beruht nur auf dem „Herkommen“, also auf einem „Gewohnheitsrecht“.