Avignon * Papst Clemens V. befiehlt, dass die „Templer“ dort, wo dies noch nicht geschehen ist, der „Folter“ zu unterziehen sind.
Das ist die Iberische Halbinsel, Norditalien, Deutschland und England.
Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit.
Vienne * Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben. Gleichzeitig entscheidet das Konzil aber auch, dass die Templer der ihnen vorgeworfenen Häresie und Blasphemie nicht überführt sind. Bis dahin geht der König rücksichtslos gegen die Templer vor. Geständnisse werden durch die Folter erzwungen und der Widerruf durch Verbrennen geahndet. Trotzdem sterben viele Templer lieber im Feuer, als ihren Widerruf zurückzuziehen.