München * Im Münchner „Stadtrechtsbuch“ finden sich Bestimmungen über den Umgang im Brandfall.
Dort heißt es: „Wenn es in der Stadt brennt, müssen zu dem Feuer kommen, sobald die Sturmglocke läutet, alle Bader und ihre Gehilfen, die Amt haben, und ihre Badergeräte mitbringen, die Maurer und Zimmerer mit ihren äxten und die Kornmesser und Salzmesser und die Salzlader und die Auflader und die Holzleut mit ihren äxten und was sie haben, das dem Feuer gut ist; - wer nicht kommt, verliert sein Recht in der Stadt für ein Jahr - was ihnen verdirbt, wird von der Stadt ersetzt“.
Ulmerfeld * Bischof Konrad IV. von Klingenberg stirbt in Ulmerfeld (heute Gemeinde Amstetten/Niederösterreich).
Berlin * Herzogin Margarete (von Dänemark), die erste Ehefrau von Herzog Ludwig V. „dem Brandenburger“, stirbt in Berlin.
Ihre Grabstätte befindet sich in der dortigen „Franziskanerkirche“.
München * Für die erstmalige Anwendung der Hinrichtung durch das Rad erhält der Münchner Henker eine Sonderzahlung von 60 Pfennigen.
Landshut * Die niederbaierische Linie Herzog Heinrichs XIII. stirbt mit dem elfjährigen Herzog Johann das Kind aus. Niederbaiern fällt an das Herzogtum Oberbaiern zurück.