Fakten 1461



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Eine Konzession für „gewerbsmäßige Bettler“

München * Die „Stadtkammer“ lässt „91 Schiltlein“ anfertigen und an die offiziell zugelassenen „Stadtarmen“ verteilen.  

Diese müssen künftig diese Schilder beim „Betteln“ offen auf der Brust tragen.  
Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die „Schergenstube“ gebracht und auf den „Pranger“ gestellt.  

Die Stellung dieser „gewerbsmäßigen Bettler“ lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der „Fronleichnamsprozession“ ablesen, in der sie in der Gruppe der „Handwerker“ den Abschluss bilden. 

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