München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende „Bettelordnung“.
Sie verbietet allen „Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts“ das „Betteln“ und gestattet es nur denjenigen, die vom „Rat“ die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben.
Diese drückt sich eben im Tragen des „Bettelzeichens“ aus.
Zur Erteilung der „Bettelerlaubnis“ muss aber zuvor die „Bedürftigkeit“ nachgewiesen werden.
Der „Hausbettel“ ist nach der „Bettelordnung“ strengstens verboten.
Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das „Betteln“ erlaubt.
Es werden vier „Bettelmeister“ bestellt.
Sie müssen vor ihrem Amtsantritt „geloben und schwören“, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.
Rom-Vatikan * Kaiser Carl V. gibt Papst Clemens VII. das Versprechen, „die lutherische Ketzerei in Deutschland mit Stumpf und Stil auszurotten“.
München - Augsburg * Kaiser Carl V. und sein Gefolge verlassen München in Richtung Augsburg, wohin er einen Reichstag einberufen hat. Dort sollen die Religionsparteien geeinigt werden, doch der Kaiser will „die lutherische Ketzerei in Deutschland mit Stumpf und Stil ausrotten“. Denn genau dieses Versprechen hat er am 24. Februar 1530 Papst Clemens VII. ja gegeben.