Au * Die „Riegermühle“ wird durch Herzog Albrecht V. neu erbaut.
Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.
Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.
Au * In einem Lehensbrief wird die Übergabe der Mühle in der Au an Melchiors Sohn, Ulrich Diefstetter, beschrieben.
„Von gottes genaden Wir Albrecht Pfalenzgraue bei Rhein, Hertzog in Obern und Nidern Bairn Bekennen mit dem offen brief, Das Wir Ulrichen Diefsteter Klingenschmid dem Mullschlag Ihenhalb [jenseits] der Iser an dem Rain auf dem pach zwischen der Mull Neideckh vnnd der Yserbrukchen, darauf yetzt ain Plathamer vnnd Schleifmull stet, mit sambt den Wasserflussen daselbey, in vnnserm Lanndgericht Wolfertzhausen gelegen, [...] zur rechten lehen verliehen haben, vnnd verleihen Ime solches alles vnnd yedes mit seinen erenrechten gerechtigkaiten ein vnnd zuegehorungen hiemit wissentlich vnnd crafft ditz briefs [...].“