Fakten 1748



1748

Die „Bettelordnung“ beinhaltet Strafen für „Bettler und Vaganten“

München * Nach der unter Kurfürst Max III. Joseph erlassenen „Bettelordnung“ werden aufgegriffene „Bettler“ zuerst mit 15 bis 20 „Stockhieben“ bestraft und dann für ein halbes Jahr in das „Zuchthaus“ gebracht.

Ausländische „Bettler und Vaganten“, darunter versteht man alle „nichtbaierischen“, werden nach ihrer Festnahme mit einem „B“ gebrandmarkt.

Verlassen sie nicht innerhalb von vier Tagen das Land, droht ihnen die Todesstrafe.

28. Juni 1748

Der Brauer Mathias Porttenlenger darf einen Märzenkeller bauen

Haidhausen * Der Bierbrauer Mathias Porttenlenger vom Hallmaierbräu erhält vom Stadtrat die Erlaubnis, am Isarberg, heute etwa Rosenheimer Straße 13, einen „eichenen Stadel zur Unterbringung von Fässern“ und gleichzeitig auch einen Märzenkeller zu erbauen.  

  • Der jährliche Bodenzins beträgt 10 Gulden.  
  • Der Bau einer Wohnung wird verweigert.  
  • Ohne Genehmigung der Stadtkammer dürfen die Baulichkeiten weder erweitert noch an einen anderen Besitzer übergeben werden.  
  • Die gleiche Einschränkung gilt auch für die Aufnahme einer Hypothek. 

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