
München * Der Codex Juris Bavarici Criminalis droht: „Gemeine und offenbare Hurerey, welche mit jedermann ohne Scheu um Gewinns willen getrieben wird, oder auch in Gestalt der Ehe gepflogener Beyschlaf, ist mit der Landesverweisung, oder da das Handwerck schon lange dauert, noch schärfer zu bestraffen“.
München * Wieder ist der Hundefänger auf der Jagd nach streunenden Hunden.
Au * Kurfürst Max III. Joseph erteilt den Paulanern eine weitere Ausnahme vom Schankverbot. Zum Festtag des Ordensgründers am 2. April dürfen sie insgesamt 8 Tage lang ihr Bier öffentlich verkaufen.
Au * Die Paulanerpatres feiern jährlich das Fest ihres Ordensstifters, des heiligen Franziskus zu Paula. Acht Tage dauern die Feierlichkeiten an, die üblicherweise am 2. April ihren Anfang nehmen. Fällt dieser Tag in die Karwoche, so werden die Festivitäten auf den ersten Sonntag nach Ostern verlegt.
Mit dem Besuch der von den Paulanern betreuten und dem heiligen Carl Borromäus geweihten Pfarr- und Klosterkirche während der Festoktav, können die Gläubigen einen vollkommenen Ablass erlangen. Ein Teil dieses Rituals ist auch die Weihe der in vielerlei Bedrängnis benötigten „Heilig-Vater-Kerzen“.
Und weil in dieser Zeit hier ein besonders stark eingebrautes Bier zum Ausschank kommt und sich an dessen Verzehr auch der kurfürstliche Hof beteiligt, entwickelt sich das „Heilig-Vater-Fest“ zu einem richtigen Volksfest - für die Au und für die ganze Stadt. Das Festbier heißt „Herrenbier“ oder „Heilig-Vater-Bier“, „Heilig-Vater-Öl“ oder „Sankt-Vater-Öl“.
Für den Ausschank des Bieres ist im Kloster eine eigene Zechstube eingerichtet worden. Die vornehmeren Gäste werden im Stüberl des Bräumeisters bewirtet, wo es oft bis in die späte Nacht hinein recht gemütlich und sehr lustig zugeht.