Speyer * Der berüchtigte „Hexenhammer - Malleus maleficarum“, ein „Lehrbuch des Hexenglaubens und der Hexeninquisition“, wird veröffentlicht.
Der „Dominikanermönch“ Heinrich Institoris, der zudem „Inquisitor der oberdeutschen Ordensprovinz“ ist, schreibt das Buch, nachdem er mit einer Inquisition in Innsbruck in der „Diözese Brixen“ gescheitert ist.
Nach dieser Niederlage will er seine Position stärken und die „Hexenverfolgung“ vor deren Gegnern zu rechtfertigen.
Das Buch wird als Vorbild für die künftig in Deutschland geführten „Hexenprozesse“ dienen und wird bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen erscheinen.
Regensburg * Herzog Albrecht IV. zieht in Regensburg ein, um die Stadt gemäß deren Wunsch in Besitz zu nehmen.
Landshut * Die Stadt Landshut veröffentlicht eine Brauordung. Eine Abschrift erhält auch der Münchner Stadtrat, dem sie zur Orientierung dient. Sie beinhaltet ein Reinheitsgebot, das als Bestandteile des Bieres nur Gerste und Hopfen nennt.
München * Eine erste Fassung des „Münchner Reinheitsgebots“ entsteht.
Es besagt: „Item sie [die Brauer] sollen auch Bier und Greußing sieden und brauen nur allein von Gersten, Hopfen und Wasser und sonst nichts darein oder darunter tun noch sieden, oder man strafe sie für falsch“.