Fakten 1528



6. Januar 1528

Münchner Wiedertäufer werden verhaftet

München * 29 Angehörige der Münchner Wiedertäufergemeinde werden verhaftet, verhört und gefoltert. Nur neun Mitglieder bleiben ihrem Glauben treu. Das bedeutet für sie das Todesurteil, das am 30./31. Januar vollstreckt werden wird.

2. Februar 1528

Zwanzig begnadigte Wiedertäufer müssen Abbitte leisten

München * Von den zwanzig begnadigten Wiedertäufer werden 19 barfuß, barhäuptig, jeder mit einer brennenden Kerze und ein hölzernes Kreuz tragend vor die Peterskirche und die Frauenkirche geführt. Dort müssen sie in Begleitung von Seelschwestern stehen. Die Prozedur wiederholt sich an den beiden folgenden Sonntagen.

27. April 1528

Herzog Wilhelm IV. erlässt ein weiteres „Mandat gegen die Wiedertäufer“

München * Herzog Wilhelm IV. erlässt ein weiteres „Mandat gegen die Wiedertäufer“.

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