Fakten 1588



1588

Im „Badischen Landrecht“ gilt für den „Teufelspakt“ die „Todesstrafe“

Baden * Auch im „Badischen Landrecht“ ist für den „Teufelspakt“ die „Todesstrafe“ vorgesehen.

Damit ist Baiern umzingelt.
Jetzt kann die Saat des „Hexenhammers“ auch in München und im Herzogtum Baiern aufgehen. 

10. Januar 1588

Herzog Wilhelm V. muss dem Landtag Schulden bekannt geben

München * In München findet bis 6. April ein Landtag statt, auf dem Herzog Wilhelm V. den Ständen eine Schuldenlast von 1.992.736 Gulden bekanntgeben muss. Alleine 700.000 Gulden hat der Kölner Krieg verschlungen.

Dezember 1588

Die Kapläne müssen im Stadtbordell übernachten

München-Angerviertel * Beim Einsammeln des sogenannten „Leibpfennigs“ suchen die Kapläne Graßmann und Ostler von der „Sankt-Peters-Pfarrei“ auch das „Stadtbordell“ auf und zechen mit dem Wirt und seiner „Gesellschaft“.

Als sich die „genachbarten Knappen“ vor dem Haus zusammenrotten, wagen sie sich nicht mehr aus dem „Bordell“ und verbringen die Nacht in demselben.

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