
München-Lehel - München-Isarvorstadt * Die verbliebenen Reste des „Roten Turms“ werden beseitigt.
Übrig bleibt nur der nördliche der beiden Anbauten, der den Abbruch fast 100 Jahre überdauert.
München * Die Polizeioberdirektion wird wieder aufgehoben und die Neuorganisation des gesamten Polizeiwesens der Haupt- und Residenzstadt an Sir Benjamin Thompson als Polizeidirektor übertragen.
Au * Die erste „Auer-Dult“ findet in der Lilienstraße statt.
Erst ab dem Jahr 1799 wechseln sie auf den Mariahilfplatz.
München-Englischer Garten * Kurfürst Carl Theodor lässt 2.000 Gulden zum Bau der an der Kreuzung von Schwabinger Bach und Eisbach gelegenen Militär-Mühlen oder Rumford-Mühlen zur Verfügung stellen. Es handelt sich um eine Sägemühle und eine Mahlmühle für das Getreide des von Benjamin Thompson Verbesserten Kommissbrotes.
München - London * Sir Benjamin Thompson Reichsgraf von Rumford wird zum „Bevollmächtigten Minister Baierns am Kgl. Großbritannischen Hofe“ ernannt und verlässt deshalb Baiern. Die Oberaufsicht über den Ausbau des Englischen Gartens gibt er gleichzeitig an seinen Nachfolger Reinhard Freiherr von Werneck ab.
London * Sir Benjamin Thompson, Reichsgraf von Rumford, tritt in London seinen neuen Job als Baierischer Generalbevollmächtigter an.
München * Eine auf 29 Seiten gedruckte anonyme Schrift taucht auf.
Ihr Titel: „Über Süddeutschland. Von einem süddeutschen Bürger im Oktober 1798 dem französischen Gouvernement zur Beherzigung vorgelegt“.
Der Verfasser versichert darin: „es Bedarf nur der französischen Bajonette, und in der Zeit von vier Wochen sind sie ins Herz von Baiern vorgedrungen und in München als dem Hauptplatz und wo alles am meisten reif und bereitsteht. Dann entwickelt sich alles von selbst“.
Frankreich soll Pate sein für ein neues staatliches System in Baiern.
München-Englischer Garten * „Zur Ausfüllung seiner Mußestunden“ erhält Reinhard Freiherr von Werneck die „Intendanz des Englischen Gartens“ übertragen.
München * In einer Polizei-Erinnerung wird erneut verboten, Hunde in die Kirche mitzubringen. Begründet wird das Verbot mit der „schuldigen Ehrerbietung“ in den „Gott geheiligten Häusern“.