Fakten 1808



1808

Die Vorstadt Au erhält eine Wasserleitung

Vorstadt Au * Die Vorstadt Au erhält eine Wasserleitung.

Bis dahin entnehmen die Auer das Wasser dem Mühlbach, dem Grundwasser oder Zisternen.

20. Januar 1808

Die Landesfreiheitserklärung wird aufgehoben

München * Die Landesfreiheitserklärung, die das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn bestimmt, wird aufgehoben.

Februar 1808

Der Familie Thurn und Taxis das „Erbpostgeneralat“ für Baiern entzogen

München - Regensburg * Gemeinsam mit seinem „Minister“ Maximilian Joseph von Montgelas verfasst König Max I. Joseph einen Brief, in dem er der fürstlichen Familie Thurn und Taxis das „Erbpostgeneralat“ für Baiern entzieht und ihr weiter mitteilt, dass künftig das „Königreich Baiern“ die „Post“ in eigener Regie übernehmen wird.

1. März 1808

Die Thurn und Taxis lesen heimlich die ihnen anvertrauten Briefe

München - Regensburg * Minister Montgelas hat ausreichend belastendes Material gegen die Thurn und Taxis gesammelt und kann nun König Max I. Joseph handfeste Beweise auf den Tisch legen. Demnach öffnen und lesen die Thurn und Taxis in ihren „Schwarzen Kabinetten“ heimlich die ihnen anvertrauten Briefe. Das Material ist so erdrückend, dass man sich in Regensburg keine Mühe zur Entgegnung macht. Der Taxische Beamte Alexander von Vrints gibt alles zu und räumt ein, dass dies seit hundert Jahren bei den Taxis übliche Praxis sei.

Mit der Verordnung über die Einrichtung einer „General-Direktion der Königlichen Posten“ wird in Baiern die „Thurn und Taxischen Reichsposten“ beseitigt. Man unterstellt die Post dem Ministerium des Königlichen Hauses und des Äußeren.

Mathilde Therese, die Ehefrau des Fürsten Carl Alexander von Thurn und Taxis und Nichte von Max I. Joseph, erreicht noch, dass sie als Ablösesumme Teile des ehemaligen Regensburger Hochstifts erhält, nämlich Wörth, Donaustauf und Wiesent. Außerdem bekommt das Haus Thurn und Taxis 60.000 Gulden und die Würde eines baierischen Reichsoberpostmeisters mit der Funktion „der Oberaufsicht bei feierlichen Zügen und Auffahrten“ und die Befugnis, bei hochoffiziellen Anlässen den Reichsapfel zu tragen.

1. Mai 1808

Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

1. Juni 1808

Gründung der Königlichen Akademie der Bildenden Künste

München * Gründung der Königlichen Akademie der Bildenden Künste. Ihr erster Direktor ist der inzwischen in den Adelsstand erhobene, aus Düsseldorf stammende Johann Peter von Langer.

25. Juli 1808

Die bisherige Landgemeinde Au wird zur Vorstadt erhoben

Vorstadt Au * Die bisherige Landgemeinde Au wird zur Vorstadt erhoben bzw. als solche bestätigt. Sie erhält das Recht ein eigenes Wappen zu führen. Es zeigt drei Lilien auf drei Hügeln.

30. August 1808

Prinzessin Ludovica Wilhelmine wird in München geboren

München * Prinzessin Ludovica Wilhelmine, die spätere Herzogin in Bayern und Mutter der österreichischen Kaiserin Elisabeth „Sisi“, wird als Tochter des baierischen Königs Max I. Joseph und dessen zweiter Ehefrau Caroline von Baden in München geboren. 

24. September 1808

Die Regierung steht Adrian von Riedls Mühlenplanungen positiv gegenüber

München-Englischer Garten - Tivoli * Die Königliche Regierung steht Adrian von Riedls Mühlenplanungen positiv gegenüber, da damit die anliegenden Dörfer Schwabing, Bogenhausen und Föhring eine Mahlmöglichkeit erhalten würden.
Bisher mussten die Bewohner dieser Dörfer zwei bis drei Stunden zur nächsten Mühle fahren.

Doch die Kgl. General Direction des Wasser-, Brücken- und Straßenbaus hat Bedenken, dass dadurch der Eisbach zurückgestaut und damit die Geschwindigkeit es Baches und somit der Abfluss des Eises vermindert werden würde. Der Eisbach nimmt nämlich im Winter die Schneemassen der Münchner Straßen auf. Daher der Name.

Doch zuletzt wird Riedl der Mühlenbau mit der Auflage genehmigt, dass er das Abeisen von seinem Grundbaum bis aufwärts zur Bogenhausener Brücke auf eigene Kosten zu besorgen hätte. Damit wird Adrian von Riedl zum Gründer der Neumühle am Eisbach.

1. Oktober 1808

Das Lehel wird selbstständiger Pfarrsitz und Pfarrsprengel

München-Lehel * Die neue Anna-Pfarrei wird mit ihren etwa dreitausend Seelen an einen Weltpriester übertragen und das Lehel damit zu einem selbstständigen Pfarrsitz und Pfarrsprengel. Das ist in München die erste Neuerrichtung einer Pfarrei seit dem 13. Jahrhundert. Der Pfarrhof entsteht an der heutigen Pfarrstraße, die dadurch ihren Namen ändert. Bis dahin hieß sie Große Badstraße. Zwanzig Jahre versehen weltgeistliche Pfarrer die neue Pfarrei St. Anna. 

20. Dezember 1808

Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen

München * Das Königreich Baiern gibt sich ein neues Wappen. Die 42 baierischen Rauten bleiben. Die Symbole im Herzschild beziehen sich jetzt aber auf die Souveränität des Königreichs und zeigen Zepter, Schwert und Krone auf rotem Grund, der Farbe der Hochgerichtsbarkeit. Dieses Wappen bleibt bis 1835 gültig. 

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