Au * Die „Mariahilf-Kirche“ wird zur Pfarrkirche der Au ernannt.
München-Kreuzviertel * Das Religionsedikt bringt die Gleichberechtigung von Katholiken, Lutheraner und Reformierten. Aus Anlass der Aufnahme fränkischer und schwäbischer Gebiete in den immer größer werdenden baierischen Staat kommt es zu nachstehenden Bestimmungen:
„Bei künftiger Besetzung der Staatsämter werden Wir nur auf die Würdigsten, ohne Unterschied der im deutschen Reiche eingeführten drei christlichen Religionen [gemeint sind die Katholiken, Lutheraner und Reformierten] den landesväterlichen Bedacht nehmen. Keinem unserer Untertanen, von welcher Konfession er sei, soll je etwas zugemutet werden dürfen, welches seiner Religions- oder Gewissensfreiheit entgegen wäre."
Doch der Mann, der die positive Entwicklung der evangelischen Kirche in Bayern bremsen wird, steht in der Person des Kronprinzen Ludwig I. schon bereit.
Regensburg * Die letzte Tagung des „Immerwährenden Reichstags“ befasst sich mit der Annahme des Reichsdeputationshauptschlusses. Es ist das letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und behandelt die Neuordnung des Reiches.
Im Reichsdeputationshauptschluss erfolgt die Kompensation für die Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich.
Grundlage für den Text ist ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan, der wiederum auf den am 9. Februar 1801 geschlossenen Friedensvertrag von Lunéville zurückgeht.
Die Wittelsbacher haben aber nicht nur die Herzogtümer Zweibrücken und Jülich sowie die linksrheinische Kurpfalz verloren, sondern müssen jetzt auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben.
Doch durch den § 2 des Reichsdeputationshauptschlusses erhält das kurfürstliche Baiern
Insgesamt stehen dem Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern ein Gewinn von 288 Quadratmeilen und 834.000 Einwohnern aus den aufgelösten geistlichen Staaten und wirtschaftliche Werte von über 43 Millionen Gulden von den Klöstern gegenüber.
München-Kreuzviertel * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas erwirbt vom Grafen Maximilian Johann Nepomuk de la Perouse [Perusa] für 66.000 Gulden ein Barock-Palais. Da Freiherr von Montgelas seinen Wohnsitz zugleich auch als Ministerbüro und für repräsentative Zwecke nutzen will, gibt ihm sein Arbeitgeber Kurfürst Max IV. Joseph 53.000 Gulden als Geschenk dazu.
Montgelas beauftragt für die Umbau- und Vergrößerungsplanungen den aus Portugal stammenden und gerade zum Oberbaukommissär beim Ministerium des Innern ernannten Emanuel Joseph von Herigoyen mit der Vergrößerung des Palais. Das palastartige Gebäude am Promenadeplatz 2/ Ecke Kardinal-Faulhaber-Straße trägt den Namen seines Erbauers: Palais Montgelas.
Regensburg * Mit der „kaiserlichen Ratifikation“ tritt der „Reichsdeputationshauptschluss“ formell in Kraft.
Schwabing * Kurfürst Max IV. Joseph kauft von Stephan von Stengel um 18.000 Gulden den Edelsitz Biederstein. In der Folge wird das Schloss durch den Hofbaumeister Franz Thurn aufgestockt und um zwei Seitenflügel zu einem „Feensitz“ erweitert. Die Umgebung wird durch Friedrich Ludwig Sckell im englischen Stil zu einem Landschaftsgarten umgestaltet.
Wien - Salzburg * Der deutsch-römische Kaiser Franz II. erhebt Salzburg zum Kurfürstentum.
München-Angerviertel - Wien * In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger, dessen Äbtissin Mitglied der Landschaft ist. Es ist eines der siebzig Landsässigen Klöster in Altbaiern, das durch den verfassungsrechtlichen Schutz erst im Jahr 1803 aufgehoben werden kann.
Auch Österreich zieht - damals noch als baierischer Verbündeter - einen erheblichen Gewinn aus der Aufhebung der baierischen Klöster. Diese haben ihre Aktiva - aufgrund der in Baiern nicht vorhandenen Bankhäuser - bei der Wiener Bank angelegt. Nach der Klosteraufhebung kassiert Österreich diese Guthaben ein und beschlagnahmt deren Grundherrschaften, vor allem Weingüter in Südtirol und in anderen habsburgischen Gebieten. Baiern muss dagegen die Schulden der Klöster übernehmen.
Au * Das Landgericht München bezieht die Räume im ehemaligen Kloster Lilienberg. Es umfasst neben den Orten des Gerichts ob der Au das Amt Perlach vom Landgericht Wolfratshausen, das Gebiet Neuhausen vom Landgericht Dachau, die Gebiete Gauting und Germering aus dem Landgericht Starnberg sowie Fröttmaning und Garching aus dem Landgericht Kranzberg. Dazu die Orte Ismaning, Ober- und Unterföhring, Daglfing und Englschalking aus dem kurz zuvor staatlich eigenständigen Fürstbistum Freising.
München-Graggenau * Auf dem Weg vom Hofgarten in den Englischen Garten wird das denkmalartige Standbild des „Harmlos“ von Franz Jakob Schwanthaler d.Ä. enthüllt. Es ist eine Stiftung des Ministers Theodor Graf von Morawitzky.
Haidhausen * Nachdem die Heilige Stiege auf dem Gasteig beseitigt worden ist, wird der Grund an den Kreuzbräu Mathias Rottenkolber und den Kreuzlgießergartenwirt Hagn verkauft. Für die beiden Figuren und das Kruzifix behält sich die Stadt das Eigentumsrecht vor.
Haidhausen * In der Hofmark Haidhausen befinden sich 201 Häuser und 526 Familien.