Fakten 1802



1802

München verfügt über 1.397 „bürgerliche Gerechtigkeiten“

München * München verfügt über 1.397 „bürgerliche Gerechtigkeiten“, einschließlich des „Handels“.

Das bedeutet einen Rückgang von 374 „Gerechtigkeiten“ gegenüber dem Jahr 1618 - trotz des Anstiegs der Bevölkerungszahlen.

25. Januar 1802

Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

17. Februar 1802

Graf Philipp von Arco wird Aufhebungskommissar für die Franziskaner

München-Graggenau * Graf Philipp von Arco wird zum lokalen Aufhebungskommissar für die Franziskaner bestimmt.

Bis zum 20. März 1802

Die letzten Franziskaner haben das Münchener Kloster verlassen

München-Graggenau * Auch die letzten Franziskaner haben das Münchener Kloster verlassen.

Um den 1. Mai 1802

Im Benediktinerinnenkloster am Lilienberg leben 23 Nonnen

Au * Im Bendektinerinnenkloster am Lilienberg leben 17 Chorfrauen und sechs Laienschwestern im Konvent. Zwei Novizinnen werden sofort entlassen, eine 73-jährige geistesgestörte Nonne wird in die „Irrenanstalt“ gebracht. 

Anfang Juni 1802

Versteigerung des Mobiliars aus dem „Kloster am Lilienberg“

Au * Die Versteigerung des Mobiliars aus dem „Kloster am Lilienberg“ bringt 3.024 Gulden in die Staatskasse.

18. Juli 1802

Aufhebung des Karmelitenklosters

München-Kreuzviertel * Die Regierung Montgelas ordnet die Aufhebung des Karmelitenklosters an. Anfangs bezieht das Militär die aufgelassenen und leerstehenden Klosterräume, bis Teile für das Neue Gymnasium, das spätere Ludwigs-Gymnasium, eingerichtet und andere Teile zum Königlichen Erziehungsinstitut für Studierende, dem sogenannten Hollandeum, ausgebaut werden können.

19. August 1802

Baierns Militär marschiert in Mühldorf ein

Mühldorf * Baierns Militär marschiert um 16:30 Uhr in das zum Fürstbistum Salzburg gehörende Mühldorf am Inn ein und nimmt die Stadt militärisch in Besitz. 

14. September 1802

Die Auer Paulanerinnen werden in Aussterbeklöster gebracht

Au * Weil es kein zweites Paulanerinnen-Kloster in Baiern gibt, werden die 17 Schwestern in ständische Frauenklöster zur unentgeltlichen Verpflegung versetzt. Am 14. und 15. September werden die Paulanerinnen vom Kloster Lilienthal in der Au in ihre ihnen zugewiesene Klöster abtransportiert:

  • sechs zu den Brigittinnen nach Altomünster,
  • sechs ins Zisterzienserinnenkloster Niederschönenfeld und
  • die restlichen fünf ins Augustinerinnenkloster Niederviehbach. 

4. Oktober 1802

Eine weltliche Lehrerin betreibt die ehemalige Klosterschule am Lilienberg

Au * Eine weltliche Lehrerin betreibt die ehemalige Klosterschule am Lilienberg. Nachdem Ende Mai die Benediktinerinnen vom Kloster Lilienberg weggebracht worden waren, hatten achtzig Schülerinnen keine Lehrerin mehr. 

November 1802

Der „Staat“ erhält die Entschädigung für die „Verlegung der Brücke“

Freising * Nach der „Säkularisierung Freisings“ erhält  der „Baierische Staat“ die jährliche Pauschalsumme als „Rekognition für die Verlegung der Brücke“.

1. Dezember 1802

Mühldorf am Inn wird bairisch

Mühldorf * Der kurfürstliche Generalkommissar für die Zivilbesitzergreifung des Hochstifts Freising sowie der Stadt Mühldorf, Johann Adam Freiherr von Aretin, nimmt zivilrechtlich Besitz von der Stadt Mühldorf am Inn. 

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