
München-Kreuzviertel * Der Augsburger Patrizier Philipp Hainhofer berichtet vom Weinanbau in der Herzog-Max-Burg folgendes: „[...] haben Sie mir zur nachtmahlzeit zwo grosse Flaschen ihres [Münchner] gewächß geschickhet, als ein rotten, den Sie Rappes [Kräuterwein, Würzwein] nennen, und ein schiller [rosafarbener Wein], der so schön im glaß, als wannß ein Carfunkel were, und kein schönern Wein nie gesehen habe und ist nit nur schön, sondern auch guet darneben“.
München * Der Jurist Dr. Cosmas Vagh, der wegen seinen Positionen und seiner Härte in der Hexenverfolgung berüchtigt ist, hat ein „Landgebott wider die Aberglauben, Zauberey, Hexerey und andere sträffliche Teuffelskünste“ verfasst, das er nun persönlich dem Gremium des Hofrats in aller Ausführlichkeit vorträgt. Zuvor war es inhaltlich mit den Jesuiten abgestimmt worden. Die Hofräte verabschieden das Hexen-Mandat noch in der gleichen Sitzung.
München * Abschließend wird das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat dem Hofratskanzler Dr. Johann Simon Wagnereckh zur abschließenden Kontrolle vorgelegt, bevor es in der Druckerei der Anna Bergin wittib im Februar 1611 auf Papier gebracht wird.
Wie so oft, handelt Hofratskanzler Wagnereckh auch hier wieder eigenmächtig. Das Werk geht in Druck, bevor es Herzog Maximilian I. unterzeichnet hat - und damit nicht rechtskräftig ist.
München * Der Geheime Rat kann sich erst jetzt mit dem Hexen-Mandat befassen. Er nimmt - besonders an den Paragraphen, in denen es um die Konfiszierung von Eigentum geht - umfangreiche Korrekturen vor und erklärt, dass er das Mandat in der vorliegenden gedruckten Form nicht veröffentlichen will.
Prag * Die Böhmischen Stände krönen Kaiser Rudolfs II. Bruder Matthias zum Böhmischen König, nachdem er die im Majestätsbrief gegebenen Bestimmungen zugesagt hat.
München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der Prozess-Umstände von Wemding beauftragt. Schobers Urteil ist für den Hexenrichter Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des Hofrats freigelassen werden müssen.
Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die Unterschlagungen und Veruntreuungen in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung. Damit ist die Geduld des Hofes erschöpft und das Todesurteil über den Hexenrichter schnell gefällt. Und das, obwohl er aus dem Kreis der Hofräte, die sich zur Partei der Hexenprozess-Befürworter zählen, massive Unterstützung erhält.